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Azubi-Gehalt verstehen: Was wirklich auf deinem Konto landet
682 Euro brutto im Monat ist die gesetzliche Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr nach dem Berufsbildungsgesetz, Stand 2025 — trotzdem landen davon nicht 682 Euro auf dem Konto. Zwischen Brutto und Netto liegen bei einer Ausbildung mehrere Abzüge, die sich anders zusammensetzen als beim Gehalt eines regulären Angestellten.
Brutto ist nicht netto — was vom Gehalt abgezogen wird
Der Betrag, der im Ausbildungsvertrag steht, ist immer der Bruttobetrag. Davon gehen Sozialversicherungsbeiträge ab, in vielen Fällen aber keine Lohnsteuer, weil das Jahreseinkommen der meisten Azubis unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Genau dieser Unterschied verwirrt viele: Wer aus Nebenjobs oder von Freunden hört, dass „ein Fünftel weggeht“, überträgt oft fälschlich die Erfahrung eines normalen Angestelltengehalts auf die eigene Ausbildungsvergütung.
Bei einer Ausbildung fallen in der Regel vier Sozialversicherungsbeiträge an: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese vier Posten zusammen liegen bei rund 20 Prozent des Bruttogehalts, unabhängig davon, wie hoch die Vergütung ausfällt — anders als bei Minijobs, wo unterhalb bestimmter Grenzen andere Regeln gelten.

Sozialversicherung: die vier Pflichtbeiträge
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Die Krankenversicherung liegt aktuell bei rund 14,6 Prozent zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags, der je nach Krankenkasse variiert. Die Pflegeversicherung liegt bei etwa 3,4 bis 4 Prozent, je nachdem ob du Kinder hast und in welchem Bundesland du lebst — Sachsen hat hier traditionell eine abweichende Verteilung. Die Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent, die Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent.
Von all diesen Beiträgen trägst du als Azubi nur die Hälfte — dein Ausbildungsbetrieb übernimmt den anderen Teil zusätzlich zu deiner Bruttovergütung. Das ist der Grund, warum die Abzüge auf deinem Gehaltszettel niedriger wirken als die vollen Beitragssätze: Du siehst nur deinen Arbeitnehmeranteil, nicht den kompletten Beitrag, der insgesamt an die Sozialversicherung fließt.
Lohnsteuer bei Azubis — meist keine
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2025 bei über 11.700 Euro im Jahr. Wer als Azubi im ersten Lehrjahr die Mindestvergütung von 682 Euro monatlich bezieht, kommt auf ein Jahresbruttogehalt von rund 8.184 Euro — deutlich unter dem Grundfreibetrag. Damit fällt in der Regel keine Lohnsteuer an, solange keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hinzukommen.
Das ändert sich mit steigender Vergütung in höheren Lehrjahren oder bei Ausbildungsberufen mit überdurchschnittlicher Bezahlung. Wer über die Jahresgrenze kommt, zahlt Lohnsteuer nur auf den Betrag oberhalb des Freibetrags, nicht auf das gesamte Gehalt. Wer im Laufe des Jahres doch Lohnsteuer gezahlt hat, obwohl das Jahreseinkommen am Ende unter dem Freibetrag blieb, bekommt diese über die Steuererklärung normalerweise vollständig zurück.

Ein Sonderfall betrifft Azubis, die noch bei ihren Eltern über die Familienversicherung krankenversichert waren: Mit Ausbildungsbeginn endet diese Familienversicherung in der Regel, weil eine eigene, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt. Ab dann läuft die Krankenversicherung automatisch über den Ausbildungsbetrieb, meist über die Krankenkasse, bei der du ohnehin schon gemeldet warst. Ein aktiver Wechsel ist normalerweise nicht nötig, außer du möchtest bewusst zu einer anderen Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag wechseln.
Beispielrechnung: So viel bleibt wirklich übrig
Eine konkrete Beispielrechnung macht die Abzüge greifbar. Ausgegangen wird von der Mindestvergütung im ersten Lehrjahr ohne Kirchensteuerpflicht und mit einem durchschnittlichen Kassenbeitrag.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttovergütung | 682,00 € |
| Krankenversicherung (AN-Anteil) | ca. 55,00 € |
| Pflegeversicherung (AN-Anteil) | ca. 13,00 € |
| Rentenversicherung (AN-Anteil) | ca. 63,00 € |
| Arbeitslosenversicherung (AN-Anteil) | ca. 9,00 € |
| Lohnsteuer | 0,00 € (unter Freibetrag) |
| Netto ca. | ca. 542,00 € |
Von 682 Euro brutto bleiben in diesem Beispiel also rund 542 Euro netto übrig — die genaue Summe hängt vom individuellen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ab und kann leicht abweichen. Insgesamt gehen damit etwa 20 Prozent des Bruttogehalts für Sozialversicherung ab, ohne dass Lohnsteuer anfällt.
Für höhere Lehrjahre oder tarifgebundene Betriebe verschiebt sich diese Rechnung proportional: Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben bei rund 20 Prozent des Bruttogehalts, solange keine Lohnsteuer anfällt. Erst wenn das Jahresbruttogehalt über den Grundfreibetrag steigt, kommt zusätzlich Lohnsteuer auf den übersteigenden Betrag hinzu, was den prozentualen Abzug leicht erhöht.

Ausbildungsjahr für Ausbildungsjahr — Vergütung steigt
Die Mindestvergütung steigt gesetzlich mit jedem Ausbildungsjahr an: Im zweiten Lehrjahr sind es mindestens 18 Prozent mehr als im ersten, im dritten Lehrjahr mindestens 35 Prozent mehr, im vierten Lehrjahr mindestens 40 Prozent mehr als die Grundvergütung des ersten Jahres. Diese Steigerungen gelten als gesetzliche Untergrenze — viele Tarifverträge, etwa im Handwerk, in der Industrie oder im öffentlichen Dienst, liegen deutlich darüber.
Wer in einem tarifgebundenen Betrieb ausgebildet wird, bekommt fast immer mehr als die gesetzliche Mindestvergütung. Ob dein Betrieb tarifgebunden ist, steht meist im Ausbildungsvertrag oder lässt sich direkt bei der Personalabteilung erfragen — ein Blick lohnt sich, weil die Unterschiede zwischen Mindestvergütung und Tarifvergütung mehrere hundert Euro im Monat ausmachen können.
- Prüfe auf deinem Gehaltszettel, ob Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als eigene Posten aufgeführt sind.
- Vergleiche deinen Bruttobetrag mit der gesetzlichen Mindestvergütung für dein Ausbildungsjahr laut Berufsbildungsgesetz.
- Kläre bei der Personalabteilung, ob dein Betrieb tarifgebunden ist und ob dir dadurch mehr zusteht.
- Behalte deinen Zusatzbeitrag zur Krankenkasse im Blick — ein Kassenwechsel kann die Nettovergütung leicht erhöhen.
- Sammle deine Gehaltszettel für die Steuererklärung, falls doch Lohnsteuer abgezogen wurde.
Vermögenswirksame Leistungen als versteckter Bonus
Manche Ausbildungsbetriebe zahlen zusätzlich zur Vergütung sogenannte vermögenswirksame Leistungen — meist zwischen 13 und 40 Euro im Monat, die direkt in einen Banksparplan oder Fondssparplan fließen. Dieser Betrag taucht auf dem Gehaltszettel oft getrennt vom eigentlichen Gehalt auf und wird leicht übersehen, weil er nicht auf das Girokonto, sondern auf ein separates Sparkonto überwiesen wird.
Ob dein Betrieb vermögenswirksame Leistungen zahlt, steht meist im Ausbildungsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag. Falls ja, lohnt sich ein aktiver Vertrag bei einer Bank oder einem Fondsanbieter — ohne einen solchen Vertrag verfällt der Anspruch, weil die Leistung nicht automatisch ausgezahlt wird, sondern eine aktive Sparform voraussetzt.
Was das für deine Budgetplanung bedeutet
Für die eigene Budgetplanung zählt am Ende nur die Nettovergütung, nicht der Bruttobetrag aus dem Vertrag. Wer sein Budget an der Bruttosumme ausrichtet, wird regelmäßig überrascht, wie wenig am Monatsende tatsächlich verfügbar ist. Rechne deshalb realistisch mit dem Nettobetrag, den du nach Abzug der Sozialversicherung tatsächlich erhältst, und plane feste Ausgaben wie Miete, Handyvertrag oder Fahrtkosten zur Berufsschule entsprechend ein.
Wenn du unsicher bist, wie viel dir netto wirklich zusteht, hilft ein Blick in deinen aktuellen Gehaltszettel mehr als jede pauschale Faustregel — die einzelnen Abzüge stehen dort im Detail aufgeschlüsselt und lassen sich mit den gesetzlichen Sätzen direkt abgleichen. Bei Unklarheiten zum eigenen Gehaltszettel hilft in der Regel die Personalabteilung deines Ausbildungsbetriebs oder die zuständige Krankenkasse weiter.
Veröffentlicht durch die 4GY-Redaktion. Veröffentlicht am 23. Juli 2026. Aktualisiert am 13. August 2026.
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