Rechte & Regeln
Deine Rechte als Azubi — bevor du sie brauchst
Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Jugendarbeitsschutz: Die wenigsten Azubis kennen ihre eigenen Rechte, bis es zum Problem kommt. Hier stehen sie, klar erklärt.
Kurz vorab
- 1Vergleich deinen Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag mit dem gesetzlichen Mindestanspruch.
- 2Dokumentier deine Überstunden — auch für dich als Azubi gilt das Arbeitszeitgesetz.
- 3Sprich bei Problemen zuerst die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) an, falls vorhanden.
Tools für deine Rechte
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Ausbildungsvertrag verstehen: Die wichtigsten Klauseln erklärt
Probezeit, Vergütung, Kündigungsklauseln: Diese Punkte im Ausbildungsvertrag solltest du vor der Unterschrift genau prüfen.
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Überstunden als Azubi: Was erlaubt ist und was nicht
Wie viele Überstunden dein Betrieb von dir verlangen darf, hängt vom Alter ab – JArbSchG und ArbZG setzen unterschiedliche Grenzen für minderjährige und volljährige Azubis.

Mobbing am Ausbildungsplatz: Was du tun kannst
Mobbing erkennen, dokumentieren und dagegen vorgehen: Anlaufstellen und konkrete Schritte für Azubis im Betrieb.

Krankmeldung in der Ausbildung: Was du wissen musst
Drei Tage Kulanz, dann Attestpflicht: So läuft die Krankmeldung in der Ausbildung ab, inklusive Lohnfortzahlung und Berufsschule.

Urlaubsanspruch in der Ausbildung: Wie viele Tage dir zustehen
Dein Urlaubsanspruch als Azubi hängt von deinem Alter bei Jahresbeginn und deiner Wochenarbeitszeit ab – hier stehen die genauen Werte und wie du sie berechnest.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Was sie für dich tut
Die JAV vertritt die Interessen von Azubis im Betrieb, überwacht Ausbildungsvertrag und Jugendarbeitsschutz und sichert engagierten Mitgliedern sogar einen Übernahmeanspruch.

Deine Rechte als Azubi: Was im Ausbildungsvertrag wirklich steht
Probezeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz: Diese Rechte stehen dir als Azubi zu — auch wenn dein Betrieb es anders darstellt.

Übernahme nach der Ausbildung: Gibt es einen Anspruch?
Weiterbeschäftigungsfiktion, JAV-Sonderregel, freie Entscheidung des Betriebs: So steht es rechtlich um die Übernahme nach der Ausbildung.
Häufige Fragen
Wie viel Urlaub steht dir als Azubi zu?+
Bist du minderjährig, hast du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gestaffelte Mindestansprüche (mehr Urlaub, je jünger du bist), bist du volljährig, mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Viele Tarifverträge sehen mehr vor — dein Ausbildungsvertrag zeigt dir den konkreten Anspruch.
Darfst du als Azubi Überstunden machen?+
Grundsätzlich gilt auch für dich als Azubi das Arbeitszeitgesetz bzw., wenn du minderjährig bist, das strengere Jugendarbeitsschutzgesetz. Überstunden sind nur in engen Grenzen zulässig und sollten dokumentiert und ausgeglichen werden.
Was macht die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) für dich?+
Die JAV vertritt deine Interessen und die anderer Azubis gegenüber dem Betrieb — etwa bei Konflikten mit Ausbildern, Fragen zur Ausbildungsqualität oder Übernahme nach der Ausbildung. Sie existiert in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 5 wahlberechtigten Azubis.