Rechte & Regeln

Deine Rechte als Azubi — bevor du sie brauchst

Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Jugendarbeitsschutz: Die wenigsten Azubis kennen ihre eigenen Rechte, bis es zum Problem kommt. Hier stehen sie, klar erklärt.

JugendarbeitsschutzUrlaubKündigungsschutzÜberstundenJAV

Kurz vorab

  1. 1Vergleich deinen Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag mit dem gesetzlichen Mindestanspruch.
  2. 2Dokumentier deine Überstunden — auch für dich als Azubi gilt das Arbeitszeitgesetz.
  3. 3Sprich bei Problemen zuerst die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) an, falls vorhanden.

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Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht dir als Azubi zu?

Bist du minderjährig, hast du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gestaffelte Mindestansprüche (mehr Urlaub, je jünger du bist), bist du volljährig, mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Viele Tarifverträge sehen mehr vor — dein Ausbildungsvertrag zeigt dir den konkreten Anspruch.

Darfst du als Azubi Überstunden machen?

Grundsätzlich gilt auch für dich als Azubi das Arbeitszeitgesetz bzw., wenn du minderjährig bist, das strengere Jugendarbeitsschutzgesetz. Überstunden sind nur in engen Grenzen zulässig und sollten dokumentiert und ausgeglichen werden.

Was macht die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) für dich?

Die JAV vertritt deine Interessen und die anderer Azubis gegenüber dem Betrieb — etwa bei Konflikten mit Ausbildern, Fragen zur Ausbildungsqualität oder Übernahme nach der Ausbildung. Sie existiert in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 5 wahlberechtigten Azubis.