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Fahrtkosten zur Berufsschule absetzen: So funktioniert's
30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer — so rechnet das Finanzamt die Entfernungspauschale für deinen Weg zur Berufsschule. Bei zwei Blockwochen im Monat und 25 Kilometern Anfahrt kommen über ein Ausbildungsjahr schnell mehrere hundert Euro absetzbare Fahrtkosten zusammen, die viele Azubis schlicht nicht geltend machen.
Berufsschule zählt als erste Tätigkeitsstätte — oder auch nicht
Ob du die volle Entfernungspauschale oder die höheren tatsächlichen Reisekosten ansetzen darfst, hängt davon ab, welcher Ort steuerlich als deine erste Tätigkeitsstätte gilt. Bei den meisten dualen Ausbildungen ist das der Ausbildungsbetrieb, während die Berufsschule als sogenannte Bildungseinrichtung eingestuft wird, die du im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit besuchst.
Dieser Unterschied ist finanziell relevant: Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt nur die einfache Entfernungspauschale, unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel. Für Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit — wozu Berufsschulblöcke häufig zählen — kannst du dagegen die tatsächlichen Kilometer für Hin- und Rückweg ansetzen, was sich bei längeren Strecken deutlich stärker auszahlt.

Wie die Entfernungspauschale konkret berechnet wird
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Die Entfernungspauschale gilt pro Arbeitstag und pro einfache Strecke — der Rückweg wird nicht separat addiert, sondern ist in der Pauschale bereits enthalten. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Ausbildungsort, nicht die tatsächlich gefahrene Strecke, außer eine längere Route ist nachweislich schneller.
| Kilometer (einfache Strecke) | Satz pro Kilometer |
|---|---|
| 1. bis 20. Kilometer | 30 Cent |
| ab dem 21. Kilometer | 38 Cent |
| Bei Auswärtstätigkeit (Hin- und Rückweg) | 30 Cent je gefahrenem Kilometer |
Ein Beispiel: Bei 25 Kilometern einfacher Strecke und 90 Berufsschultagen im Jahr ergeben sich rund 20 mal 0,30 Euro plus 5 mal 0,38 Euro, macht 7,90 Euro pro Tag — multipliziert mit 90 Tagen kommen so knapp 711 Euro allein für die Fahrten zur Berufsschule zusammen. Gilt stattdessen die Auswärtstätigkeit mit Hin- und Rückweg, verdoppelt sich der Betrag rechnerisch nahezu.
Öffentliche Verkehrsmittel, Auto oder Fahrrad — spielt das Verkehrsmittel eine Rolle?
Bei der klassischen Entfernungspauschale spielt das genutzte Verkehrsmittel keine Rolle — du bekommst den gleichen Satz pro Kilometer, egal ob du mit dem Auto, dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fährst. Eine Ausnahme gilt, wenn deine tatsächlichen Kosten für ein Jobticket oder eine Bahncard höher liegen als die errechnete Pauschale — dann darfst du ersatzweise die höheren tatsächlichen Kosten ansetzen.
Bei einer Auswärtstätigkeit gilt das Prinzip der tatsächlichen Reisekosten, das heißt, Kosten für Bahnticket, Fahrgemeinschaft oder Benzin lassen sich in der Regel konkreter nachweisen und abrechnen, statt pauschal auf 30 Cent je Kilometer gedeckelt zu sein.

Fahrtkosten in der Steuererklärung eintragen — Schritt für Schritt
- Kalender oder Stundenplan der Berufsschule als Nachweis für die tatsächlichen Fahrttage sichern.
- Kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Berufsschule beziehungsweise Betrieb ermitteln.
- Klären, ob die Berufsschule als erste Tätigkeitsstätte oder als Auswärtstätigkeit gilt.
- Kilometerangaben und Fahrttage in der Steuersoftware oder im ELSTER-Formular unter Werbungskosten eintragen.
- Bei höheren tatsächlichen Kosten für Jobticket oder Bahncard die günstigere Variante mit der Software vergleichen.
Häufige Fragen zu Fahrtkosten und Berufsschule
Zählen auch Fahrten zu Prüfungen an einem externen Prüfungszentrum, das weder Betrieb noch reguläre Berufsschule ist? Ja, solche Fahrten lassen sich in aller Regel ebenfalls als Werbungskosten ansetzen, weil sie eindeutig beruflich veranlasst sind. Führe auch dafür Datum und gefahrene Strecke in deiner Aufstellung mit, damit nichts vergessen geht.
Was, wenn du mit dem Fahrrad zur Berufsschule fährst und dadurch praktisch keine Kosten entstehen? Die Entfernungspauschale wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten pro Kilometer angesetzt, das heißt, auch Fahrradfahrer und Fußgänger dürfen den vollen Satz geltend machen, obwohl ihnen kaum reale Ausgaben entstehen. Das ist einer der Punkte, an denen sich die Fahrtkostenabsetzung besonders lohnt, weil der Aufwand kaum in Relation zur Erstattung steht.
Muss die Kilometerangabe exakt auf den Meter genau stimmen? Nein, entscheidend ist eine plausible und nachvollziehbare Angabe der kürzesten Straßenverbindung, die sich über gängige Routenplaner leicht ermitteln und bei Bedarf auch als Ausdruck oder Screenshot dem Finanzamt vorlegen lässt.

Fahrgemeinschaften und Sammeltransport
Fährst du regelmäßig mit anderen Azubis in einer Fahrgemeinschaft zur Berufsschule, ändert das an deiner persönlichen Entfernungspauschale grundsätzlich nichts — jede Person in der Fahrgemeinschaft kann ihre eigene Wegstrecke unabhängig vom tatsächlichen Fahrer geltend machen. Wichtig ist nur, dass jede beteiligte Person die Fahrt tatsächlich mitgefahren ist und dies bei Rückfragen plausibel darstellen kann.
Stellt der Ausbildungsbetrieb selbst einen Sammeltransport oder ein Werksbusticket, das kostenlos genutzt werden darf, entfallen die eigenen Fahrtkosten in diesem Umfang, weil dir dann keine tatsächlichen Aufwendungen entstanden sind. In solchen Fällen lohnt sich ein Blick in die Ausbildungsunterlagen, ob und in welchem Umfang der Betrieb Fahrtkosten bereits übernimmt, um Doppelansätze zu vermeiden.
Übernachtung bei Blockunterricht an weit entfernten Berufsschulen
Manche Ausbildungsberufe haben nur wenige Berufsschulstandorte deutschlandweit, sodass Blockunterricht mit mehrtägiger Anreise und Übernachtung nötig wird. In diesem Fall lassen sich neben den reinen Fahrtkosten auch Übernachtungskosten und eine Verpflegungsmehraufwandspauschale als Werbungskosten geltend machen, sofern der Ausbildungsbetrieb diese Kosten nicht bereits übernimmt oder erstattet.
Die Verpflegungsmehraufwandspauschale ist gestaffelt nach Abwesenheitsdauer — für eine mehrtägige Abwesenheit mit Übernachtung gilt ein höherer Satz als für einen reinen Tagesausflug ohne Übernachtung. Bewahre auch hier Nachweise wie Hotelrechnungen oder Bestätigungen des Wohnheims auf, falls das Finanzamt konkret nachfragt.
Wenn Ausbildungsbetrieb und Berufsschule weit auseinanderliegen
Liegen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule in unterschiedlichen Städten, was besonders bei spezialisierten Ausbildungsberufen häufig vorkommt, musst du beide Wegstrecken getrennt betrachten. Für den täglichen Weg zum Betrieb gilt in der Regel die klassische Entfernungspauschale zur ersten Tätigkeitsstätte, während die Fahrten zur weiter entfernten Berufsschule je nach Einstufung entweder ebenfalls pauschal oder nach den höheren tatsächlichen Reisekosten abgerechnet werden.
Wechselst du im Ausbildungsverlauf zwischen mehreren Betriebsstandorten, etwa bei einer Ausbildung mit Filialrotation, zählt für die Entfernungspauschale meist der Standort, an dem du dich überwiegend und dauerhaft aufhältst. Bei häufigem Wechsel lohnt sich eine genaue Dokumentation, an welchen Tagen du an welchem Standort warst, damit die Kilometerangaben in der Erklärung nachvollziehbar bleiben.
Was am Ende übrig bleibt
Gerade bei längeren Anfahrtswegen zur Berufsschule summieren sich die absetzbaren Fahrtkosten über ein volles Ausbildungsjahr schnell auf mehrere hundert Euro, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag deutlich übersteigen können. Wer die Berufsschultage und Kilometer während des Jahres sauber dokumentiert, statt erst bei der Steuererklärung nachzurechnen, hat am Ende die besten Karten für eine spürbare Rückzahlung — ganz ohne komplizierte Sonderfälle, nur mit ein bisschen Ordnung im Kalender. Wer sich einmal die Zeit nimmt, eine einfache Tabelle mit Datum, Strecke und Ziel anzulegen, spart sich am Ende der Ausbildung mühsames Nachrechnen aus dem Gedächtnis und hat gleichzeitig einen sauberen Nachweis für das Finanzamt griffbereit, falls doch einmal konkret nachgefragt wird und Details zur einzelnen Fahrt gefragt sind.
Orientierung ohne Gewähr, ersetzt keine Rechts-/Steuerberatung — bei konkreten Fragen hilft die zuständige IHK/HWK, Berufsschule oder ein Fachanwalt.
Veröffentlicht durch die 4GY-Redaktion. Veröffentlicht am 13. August 2026.
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