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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Was sie für dich tut
Ab fünf wahlberechtigten Auszubildenden im Betrieb kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden – ein eigenes Gremium, das ausschließlich die Interessen von Azubis und jungen Beschäftigten unter 18 Jahren vertritt. Die JAV arbeitet dabei eng mit dem Betriebsrat zusammen, hat aber eigene Rechte und Aufgaben, die speziell auf die Situation von Auszubildenden zugeschnitten sind.
Wer wählt die JAV und wer wird gewählt
Wahlberechtigt sind alle Auszubildenden sowie alle Beschäftigten unter 18 Jahren im Betrieb, unabhängig von der Dauer ihrer Zugehörigkeit. Wählbar ist grundsätzlich jeder, der zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht 25 Jahre alt ist und im Betrieb beschäftigt ist. Die Wahl findet alle zwei Jahre statt, in einem festgelegten Zeitraum, der bundesweit einheitlich geregelt ist, damit die JAV-Wahlen mit den Betriebsratswahlen zusammenfallen können.
Die wichtigsten Aufgaben der JAV
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Die JAV setzt sich für die besonderen Belange von Auszubildenden ein und hat dafür mehrere zentrale Aufgabenbereiche:
- Überwachung der Einhaltung von Ausbildungsvertrag, Jugendarbeitsschutzgesetz und Berufsbildungsgesetz
- Anregungen und Beschwerden von Azubis beim Betriebsrat und der Ausbildungsleitung einbringen
- Mitwirkung bei Maßnahmen der Berufsbildung, etwa bei der Auswahl von Ausbildungsinhalten
- Förderung der Integration ausländischer und benachteiligter Auszubildender im Betrieb
- Einsatz für die Übernahme nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
Die JAV kann selbst keine eigenständigen Entscheidungen treffen, sondern bringt Anliegen in den Betriebsrat ein, der dann gegenüber der Geschäftsführung verhandelt. Trotzdem hat sie ein eigenes Teilnahme- und Antragsrecht in Betriebsratssitzungen, wenn Themen behandelt werden, die speziell Jugendliche oder Auszubildende betreffen.
Freistellung und Schutz für JAV-Mitglieder
Wer sich in der JAV engagiert, tut das ehrenamtlich und ohne Verdienstausfall – die Ausbildungsvergütung läuft während der JAV-Tätigkeit normal weiter. Für die Ausübung des Amtes werden Mitglieder in erforderlichem Umfang von der Ausbildung freigestellt, etwa für Sitzungen oder Schulungen zum Thema Arbeitsrecht und Mitbestimmung. Diese Schulungen sind für den Betrieb kostenpflichtig, für das JAV-Mitglied selbst entstehen keine Kosten.
Übernahmeanspruch nach der JAV-Tätigkeit
Ein besonderes Recht betrifft ehemalige JAV-Mitglieder direkt nach ihrer Ausbildung: Wer während der letzten Monate der Ausbildung JAV-Mitglied war und einen schriftlichen Übernahmeantrag stellt, muss vom Betrieb grundsätzlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Der Betrieb kann diese Übernahme nur unter engen Voraussetzungen ablehnen, etwa wenn ihm die Weiterbeschäftigung aus betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen nicht zumutbar ist – und muss das notfalls vor Gericht begründen. Diese Regel soll verhindern, dass sich engagierte Interessenvertreter aus Sorge vor Nachteilen zurückhalten.

Wie du selbst Kontakt zur JAV aufnimmst
Hast du eine Frage zu deinem Ausbildungsvertrag, fühlst du dich ungerecht behandelt oder möchtest du einfach wissen, welche Rechte dir zustehen, ist die JAV eine niedrigschwellige erste Anlaufstelle im Betrieb. Anders als bei einem Gespräch direkt mit der Ausbildungsleitung sprichst du mit Personen, die selbst Azubis sind oder waren und die Lage im Betrieb aus erster Hand kennen. Kommt dir das bekannt vor, dass ein Problem im Ausbildungsalltag lieber erstmal intern besprochen werden soll, bevor größere Schritte folgen? Genau dafür ist die JAV gedacht.
Wo genau die JAV im Betrieb zu finden ist, steht meist am Aushang neben dem Betriebsrat, im Intranet oder in den Unterlagen, die du zu Ausbildungsbeginn erhalten hast. Gibt es in deinem Betrieb noch keine JAV, obwohl die Mindestzahl an Auszubildenden erreicht ist, kannst du gemeinsam mit anderen Azubis die Gründung selbst anstoßen, indem ihr einen Wahlvorstand einsetzt und eine Wahl organisiert. Unterstützung dabei bieten die zuständigen Gewerkschaften und die IHK oder HWK.
JAV-Sitzungen und Mitspracherechte im Alltag
Die JAV trifft sich regelmäßig zu eigenen Sitzungen, die während der Arbeitszeit stattfinden dürfen, ohne dass dafür Lohn oder Ausbildungsvergütung gekürzt werden. Zusätzlich hat die JAV das Recht, mindestens einmal im Jahr eine Jugend- und Auszubildendenversammlung einzuberufen, an der alle Azubis und jugendlichen Beschäftigten des Betriebs teilnehmen können. In dieser Versammlung informiert die JAV über ihre Arbeit und nimmt direkt Rückmeldungen und Beschwerden der Belegschaft entgegen, was oft der einfachste Weg ist, um herauszufinden, welche Themen gerade viele Azubis gleichzeitig beschäftigen.
- Regelmäßige interne Sitzungen zur Abstimmung laufender Themen
- Mindestens eine Jugend- und Auszubildendenversammlung pro Jahr für alle Azubis
- Teilnahme an relevanten Betriebsratssitzungen mit Rede- und Antragsrecht

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die JAV bei bestimmten Entscheidungen ein Anhörungsrecht besitzt, bevor der Betriebsrat abschließend entscheidet – etwa bei Fragen der betrieblichen Ausbildungsplanung oder bei geplanten Änderungen an Ausbildungsabläufen. Dieses Recht bedeutet zwar kein eigenes Vetorecht, stellt aber sicher, dass die Perspektive der Azubis nicht einfach übergangen wird, wenn über ihre eigene Ausbildung entschieden wird.
JAV in kleinen Betrieben ohne eigenen Betriebsrat
In kleineren Betrieben ohne eigenen Betriebsrat gibt es teilweise andere Vertretungsformen, etwa über eine Mitarbeitervertretung oder eine betriebsübergreifende Struktur, je nach Branche und Tarifbindung. Fehlt eine solche Struktur vollständig, bleibt oft nur der direkte Weg über die Ausbildungsleitung oder die zuständige Kammer, um Anliegen vorzubringen. Gerade in kleinen Handwerksbetrieben ist der direkte Draht zur Kammer häufig der praktikabelste Weg, weil dort eigene Ansprechpersonen für Auszubildende bereitstehen, die auch ohne betriebsinterne Vertretung helfen können.
Was die JAV nicht kann und wo ihre Grenzen liegen
So wichtig die JAV auch ist, sie ersetzt keinen eigenen Betriebsrat und hat auch kein eigenständiges Mitbestimmungsrecht in dem Sinne, wie es der Betriebsrat gegenüber der Geschäftsführung hat. Alle größeren Anliegen laufen über den Betriebsrat, der die JAV zwar einbeziehen muss, aber die abschließende Verhandlung mit dem Betrieb selbst führt. Gibt es im Betrieb keinen Betriebsrat, verliert die JAV dadurch einen großen Teil ihres praktischen Einflusses, auch wenn sie formal weiterexistieren kann.
Ebenfalls wichtig: Die JAV kann individuelle arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht selbst rechtsverbindlich klären, etwa eine strittige Kündigung oder eine Gehaltsfrage. Sie kann vermitteln, beraten und Druck aufbauen, eine endgültige Klärung findet aber notfalls vor dem Arbeitsgericht oder über eine Rechtsberatung statt. Wer also ein konkretes rechtliches Problem hat, sollte die JAV als ersten Ansprechpartner nutzen, sich bei ernsteren Fällen aber zusätzlich extern beraten lassen.
So beteiligst du dich selbst an der JAV-Arbeit
Auch ohne selbst gewähltes Mitglied zu sein, kannst du dich aktiv einbringen: Themen und Beschwerden an bestehende JAV-Mitglieder herantragen, an der jährlichen Jugend- und Auszubildendenversammlung teilnehmen und dort Fragen stellen, oder bei der nächsten Wahl selbst kandidieren. Viele JAV-Mitglieder berichten, dass gerade der direkte Austausch mit anderen Azubis zeigt, wie ähnlich viele Probleme im Betrieb tatsächlich sind – von unklaren Ausbildungsplänen bis zu Fragen rund um Überstunden oder Urlaub.
Bei der Kandidatur selbst gilt: Auch wer noch neu im Betrieb ist, kann sich zur Wahl stellen, solange die Altersgrenze eingehalten wird. Erfahrungsgemäß profitieren gerade jüngere Jahrgänge von Mitgliedern, die selbst noch mitten in der Ausbildung stecken und die aktuellen Probleme unmittelbar miterleben, statt sie nur aus zweiter Hand zu kennen. Wer unsicher ist, ob eine Kandidatur zeitlich neben Berufsschule und Betrieb machbar ist, kann sich vorab bei amtierenden Mitgliedern erkundigen, wie viel Zeitaufwand tatsächlich anfällt – häufig lässt sich das Engagement gut mit dem regulären Ausbildungsalltag verbinden, weil Freistellungszeiten fest eingeplant werden.
Orientierung ohne Gewähr, ersetzt keine Rechts-/Steuerberatung – bei konkreten Fragen hilft die zuständige IHK/HWK, Berufsschule oder ein Fachanwalt.
Veröffentlicht durch die 4GY-Redaktion. Veröffentlicht am 24. Juli 2026. Aktualisiert am 13. August 2026.
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