Jugendarbeitsschutz-Check
Erlaubte Arbeitszeiten je nach Alter — auf einen Blick. Ohne Anmeldung, ohne gespeicherte Daten.
Jugendliche (15–17) — Jugendarbeitsschutzgesetz
- Maximal 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche, verteilt auf höchstens 5 Werktage.
- Arbeitszeit grundsätzlich zwischen 6 und 20 Uhr (branchenabhängig gibt es Ausnahmen, z. B. Bäckereien, Gastronomie).
- Nachtruhe: mindestens 12 Stunden ununterbrochen zwischen zwei Arbeitstagen.
- Pausen: ab 4,5 Std. Arbeitszeit mind. 30 Min., ab 6 Std. mind. 60 Min. Pause — spätestens nach 4,5 Std. ohne Pause ist Schluss.
- Grundsätzlich keine Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen — auch hier gibt es branchenbezogene Ausnahmen (z. B. Gastronomie, Verkauf, Krankenhäuser) mit Ausgleichstagen.
- Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden zählt als voller Arbeitstag (8 Std.) — an diesem Tag darf danach nicht mehr im Betrieb gearbeitet werden.
Warum es überhaupt Sonderregeln für Jugendliche gibt
Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll verhindern, dass Ausbildung und körperliche/geistige Entwicklung durch zu lange oder ungünstig gelegte Arbeitszeiten leiden. Die Grenzen sind deshalb enger als beim allgemeinen Arbeitszeitgesetz für Erwachsene — nicht willkürlich, sondern auf Schule, Freizeit und Erholung ausgelegt.
Verstöße gegen diese Regeln — etwa systematische Überstunden oder Arbeit tief in der Nacht — solltest du dokumentieren und bei Unsicherheit mit der Berufsschule, der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder der zuständigen IHK/HWK ansprechen.
Häufige Fragen
- Ab wann darf ich überhaupt arbeiten?
- Grundsätzlich ab 15 Jahren (Vollzeitschulpflicht meist bis 15/16, je Bundesland). Kinder unter 13/14 dürfen nur in engen Ausnahmen leichte Tätigkeiten übernehmen (z. B. Zeitung austragen, mit Zustimmung der Eltern und zeitlich stark begrenzt).
- Wie viele Stunden darf ich als Azubi unter 18 arbeiten?
- Maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, verteilt auf höchstens 5 Tage. Der Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden zählt als volle Arbeitszeit.
- Darf ich als Minderjährige/r Überstunden machen?
- Grundsätzlich nein — das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt Überstunden nur in sehr engen Ausnahmefällen (z. B. Notfälle), die dann durch Freizeit ausgeglichen werden müssen.
- Gilt das auch noch, wenn ich während der Ausbildung 18 werde?
- Nein. Ab dem 18. Geburtstag gilt das normale Arbeitszeitgesetz — die engeren Jugendschutz-Grenzen (8h/Tag, kein Nachtdienst) entfallen dann.
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Orientierung ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind JArbSchG/ArbZG und dein Ausbildungsvertrag.