Krankmeldung in der Ausbildung: Was du wissen musst
Rechte & RegelnKrankheit

Dieser Artikel kann Affiliate-Links enthalten. Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir möglicherweise eine kleine Provision — ohne Mehrkosten für dich. Das hilft uns, weiterhin kostenlose Inhalte zu erstellen.

Krankmeldung in der Ausbildung: Was du wissen musst

Drei Kalendertage — so lange darfst du bei den meisten Ausbildungsbetrieben krank zu Hause bleiben, ohne eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Danach greift die gesetzliche Nachweispflicht, und wer die Fristen verpasst, riskiert Abmahnung oder sogar den Verlust der Lohnfortzahlung.

Meldepflicht: Wann und wie du krank melden musst

Sobald klar ist, dass du am nächsten Arbeitstag nicht in den Betrieb oder die Berufsschule kannst, musst du dich unverzüglich melden — das heißt: vor Arbeitsbeginn, nicht erst mittags. Ein kurzer Anruf reicht, eine WhatsApp-Nachricht wird in vielen Betrieben zwar toleriert, ist aber rechtlich nicht immer ausreichend. Frag am besten schon in den ersten Wochen deiner Ausbildung nach, welcher Meldeweg im Betrieb üblich ist, und halte dich konsequent daran.

Die Meldung muss an deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin gehen, nicht an Kolleginnen oder Kollegen, die zufällig ans Telefon gehen. Nenn dabei nicht zwingend die genaue Diagnose — die geht niemanden etwas an —, aber sag klar, dass du krankheitsbedingt ausfällst und wie lange die Krankschreibung voraussichtlich dauert, falls du das schon weißt.

Krankmeldung ausbildung regeln: practical guide overview
Krankmeldung ausbildung regeln
💡 Gut zu wissen: Die Meldepflicht gilt getrennt für Betrieb und Berufsschule. Bist du an einem Berufsschultag krank, musst du sowohl die Schule als auch den Betrieb informieren — die beiden Stellen tauschen sich nicht automatisch aus.

Die Bescheinigung: Ab wann brauchst du sie wirklich

⚖️

Azubi-Recht: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen zum Berufsausbildungsrecht kompakt beantwortet.

* Affiliate-Link

Bei Amazon ansehen →

Gesetzlich ist im Berufsbildungsgesetz geregelt, dass du spätestens am dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen musst. Viele Ausbildungsverträge oder Betriebsvereinbarungen verkürzen diese Frist aber auf den ersten Tag — schau dazu direkt in deinen Ausbildungsvertrag oder frag in der Personalabteilung nach, welche Regelung bei dir gilt.

Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung läuft die Übermittlung bei den meisten Kassenpatienten automatisch: Die Arztpraxis meldet die Krankschreibung direkt an deine Krankenkasse, und dein Betrieb ruft die Daten elektronisch ab. Trotzdem bist du nicht komplett aus der Pflicht — die telefonische oder schriftliche Meldung am ersten Krankheitstag musst du weiterhin selbst erledigen, das übernimmt die elektronische Bescheinigung nicht.

ZeitpunktWas zu tun ist
Vor Arbeitsbeginn, Tag 1Betrieb und ggf. Berufsschule telefonisch informieren
Spätestens Tag 3Ärztliche Bescheinigung vorlegen (bei manchen Betrieben schon ab Tag 1 nötig)
Bei längerer KrankheitFolgebescheinigung rechtzeitig vor Ablauf der ersten einreichen
Nach RückkehrBei Unklarheiten mit Ausbilder oder Ausbilderin klären, ob Fehlzeiten dokumentiert wurden
⚠️ Achtung: Wer sich gar nicht meldet oder die Bescheinigung ohne triftigen Grund verspätet einreicht, riskiert eine Abmahnung. Bei wiederholten Verstößen kann das im schlimmsten Fall sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung nach sich ziehen — auch wenn die Krankheit selbst völlig legitim war.

Lohnfortzahlung: Wie lange bekommst du weiter Geld

Als Azubi hast du Anspruch auf Fortzahlung deiner Ausbildungsvergütung für bis zu sechs Wochen am Stück, wenn du krankheitsbedingt ausfällst. Das gilt ab dem ersten Krankheitstag in voller Höhe, sofern du dich ordnungsgemäß gemeldet und die Bescheinigung rechtzeitig eingereicht hast. Nach den sechs Wochen springt in der Regel die Krankenkasse mit Krankengeld ein, das allerdings niedriger ausfällt als deine reguläre Vergütung.

Wichtig für die Berechnung der sechs Wochen: Erkrankst du innerhalb von sechs Monaten mehrfach an derselben Erkrankung, können sich die Fehlzeiten je nach Fall zusammenrechnen. Bei unterschiedlichen Krankheiten beginnt die Frist dagegen jedes Mal neu. Im Zweifel lohnt sich ein Gespräch mit der Personalabteilung, wenn du merkst, dass sich Fehlzeiten häufen.

Krankmeldung ausbildung regeln: step-by-step visual example
Krankmeldung ausbildung regeln

Krank während der Berufsschule

Fehlst du wegen Krankheit im Berufsschulunterricht, zählt das genauso wie eine Fehlzeit im Ausbildungsbetrieb — du musst die Schule eigenständig informieren, meist über das Sekretariat, und je nach Schulordnung ebenfalls eine Bescheinigung nachreichen. Manche Berufsschulen verlangen das schon ab dem ersten Fehltag, unabhängig von der Regelung im Betrieb. Kläre am besten direkt zu Ausbildungsbeginn, welche Fristen an deiner Schule gelten, damit du nicht zwei unterschiedliche Systeme gleichzeitig im Kopf behalten musst.

Krankheit während des Urlaubs

Wirst du während deines genehmigten Urlaubs krank, verfällt der Urlaubsanspruch für diese Tage nicht automatisch. Voraussetzung ist, dass du dich auch im Urlaub krankmeldest und eine ärztliche Bescheinigung vorlegst — im Ausland ist dafür ein Arztbesuch vor Ort nötig, die Bescheinigung muss anschließend zeitnah beim Betrieb ankommen. Die betroffenen Urlaubstage werden dir dann gutgeschrieben und du kannst sie später erneut beantragen.

  1. Sofort telefonisch bei Ausbilder oder Ausbilderin melden, am besten vor Arbeitsbeginn.
  2. Bei mehrtägiger Erkrankung spätestens am dritten Tag die ärztliche Bescheinigung einreichen — im Zweifel früher, wenn der Betrieb das so verlangt.
  3. Berufsschule separat informieren, falls Unterrichtstage betroffen sind.
  4. Bei längerer oder wiederholter Krankheit den Überblick über die sechs Wochen Lohnfortzahlung behalten.
  5. Folgebescheinigungen rechtzeitig vor Ablauf der vorherigen nachreichen, damit keine Lücke entsteht.

Was bei häufigen Fehlzeiten passiert

Einzelne krankheitsbedingte Ausfälle sind normal und dürfen dir nicht negativ ausgelegt werden — Krankheit ist kein Kündigungsgrund an sich. Häufen sich die Fehlzeiten jedoch stark und wird dadurch das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet, etwa weil zu viele Berufsschultage oder Lerninhalte im Betrieb fehlen, kann das in seltenen Fällen zu einem Gespräch über die Fortsetzung der Ausbildung führen. Das betrifft aber nur echte Ausnahmefälle mit erheblichem Fehlzeitenumfang, nicht die normale Erkältung im Winter.

Krankmeldung ausbildung regeln: helpful reference illustration
Krankmeldung ausbildung regeln

Bei chronischen Erkrankungen oder längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen lohnt sich ein offenes Gespräch mit der Ausbildungsleitung. Viele Betriebe finden gemeinsam mit der Berufsschule Lösungen, etwa eine Anpassung der Ausbildungsdauer oder zusätzliche Unterstützung, damit das Ausbildungsziel trotzdem erreichbar bleibt.

Was du keinesfalls tun solltest

Auch wenn der Druck hoch erscheint: Krank zur Arbeit zu erscheinen, um keine Fehlzeiten zu produzieren, ist weder im Sinne des Betriebs noch gesund für dich selbst. Ansteckende Krankheiten gefährden zudem Kolleginnen und Kollegen. Genauso wenig solltest du eine Krankmeldung vortäuschen — das kann arbeitsrechtlich als schwerer Vertrauensbruch gewertet werden und im Extremfall zur fristlosen Kündigung führen. Ehrliche, rechtzeitige Kommunikation ist in beide Richtungen der sicherste Weg.

💡 Gut zu wissen: Manche Ausbildungsbetriebe bieten ein digitales Meldesystem oder eine feste Hotline für Krankmeldungen an. Frag direkt zu Ausbildungsbeginn nach, ob es einen solchen festen Weg gibt — das erspart dir Unsicherheit im akuten Krankheitsfall.

Krankmeldung während der Probezeit

In der Probezeit gilt grundsätzlich dieselbe Rechtslage wie danach — Krankheit ist auch hier kein Kündigungsgrund, und die Meldepflichten unterscheiden sich nicht von der übrigen Ausbildungszeit. Trotzdem lohnt es sich gerade am Anfang, besonders zuverlässig und nachvollziehbar zu kommunizieren, weil sich Ausbilder und Ausbilderinnen in dieser Phase noch ein erstes Bild von dir machen. Das heißt nicht, dass du krank zur Arbeit erscheinen solltest, sondern nur, dass eine klare, frühzeitige Meldung in der Probezeit besonders viel für einen guten Eindruck bewirkt.

Digitale Meldewege versus Anruf

Immer mehr Betriebe setzen auf Apps oder interne Portale, über die Krankmeldungen digital erfasst werden. Das ersetzt in vielen Fällen den klassischen Anruf, ist aber nicht überall Standard. Ein Überblick, welche Variante wann sinnvoll ist:

  • Telefonischer Anruf: funktioniert überall, schafft sofort Klarheit und lässt Rückfragen direkt zu — die sicherste Variante, wenn du unsicher bist, welcher Weg gilt.
  • Digitales Meldesystem: schnell und dokumentiert, aber nur zuverlässig, wenn der Betrieb es aktiv nutzt und du eine Bestätigung erhältst.
  • Kurznachricht per Messenger: in vielen Betrieben akzeptiert, rechtlich aber nicht in jedem Fall ausreichend — im Zweifel zusätzlich anrufen.
  • E-Mail: sinnvoll als Nachweis zusätzlich zum Anruf, allein reicht sie oft nicht, weil niemand garantiert, dass sie rechtzeitig gelesen wird.

Am sichersten fährst du, wenn du dich zu Ausbildungsbeginn aktiv erkundigst, welcher Weg im Betrieb verbindlich ist, und diesen dann konsequent nutzt — im Zweifel kombiniert mit einem kurzen Anruf, selbst wenn eigentlich ein digitales System existiert.

Orientierung ohne Gewähr, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung — bei konkreten Fragen hilft die zuständige IHK oder HWK, die Berufsschule oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Teilen:

Veröffentlicht durch die 4GY-Redaktion. Veröffentlicht am 31. Juli 2026. Aktualisiert am 13. August 2026.

Verantwortlich i.S.d. § 18 MStV: siehe Impressum.

Fehler entdeckt oder ergänzende Erfahrung? korrektur@4gy.de

Kommentare (0)

Kommentar schreiben

Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.