
Dieser Artikel kann Affiliate-Links enthalten. Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir möglicherweise eine kleine Provision — ohne Mehrkosten für dich. Das hilft uns, weiterhin kostenlose Inhalte zu erstellen.
Steuererklärung als Azubi: Lohnt sich das wirklich?
Rund 1.000 Euro Rückzahlung erhalten Azubis im Schnitt, wenn sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben — das zeigen wiederkehrende Auswertungen von Lohnsteuerhilfevereinen. Trotzdem verzichtet ein großer Teil der Auszubildenden auf die Abgabe, meist aus Unsicherheit über Aufwand und Nutzen. Ob sich der Aufwand für dich lohnt, hängt von wenigen klaren Faktoren ab.
Pflichtveranlagung oder freiwillige Abgabe — der Unterschied zählt
Die meisten Azubis sind nicht zur Steuererklärung verpflichtet, weil ihr Ausbildungsgehalt für eine Pflichtveranlagung meist zu gering ist und über die Lohnsteuerklasse ohnehin automatisch Steuern abgeführt werden. Eine Pflicht entsteht typischerweise erst, wenn zusätzliche Einkünfte wie ein Nebenjob über den Minijob-Grenzen hinzukommen oder mehrere Arbeitgeber gleichzeitig Lohn auszahlen.
Genau deshalb ist die Steuererklärung für die meisten Azubis freiwillig — und freiwillig heißt auch: Du hast bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit, sie einzureichen. Wer die Erklärung für 2023 bislang vergessen hat, kann sie also noch bis Ende 2027 nachreichen und trotzdem von einer möglichen Erstattung profitieren.

Warum sich die Abgabe für Azubis oft besonders lohnt
Der Grund liegt in der Berechnung der Lohnsteuer: Dein Arbeitgeber führt jeden Monat pauschal Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse ab, ohne individuelle Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Kontoführungsgebühren zu berücksichtigen. Erst die Steuererklärung gleicht das aus, indem sie deine tatsächlichen Werbungskosten dem Jahreseinkommen gegenüberstellt.
Besonders bei Azubis, die während des Ausbildungsjahres angefangen haben oder deren Gehalt unterjährig gestiegen ist, wurde häufig anfangs zu viel Lohnsteuer abgezogen. Das Finanzamt korrigiert das erst, wenn du selbst aktiv wirst und eine Erklärung einreichst — automatisch passiert nichts.
| Ausgabe | Absetzbar als |
|---|---|
| Fahrten zur Berufsschule | Werbungskosten (Entfernungspauschale) |
| Fachbücher, Werkzeug, Arbeitskleidung | Werbungskosten |
| Kontoführungsgebühren | Pauschal ohne Nachweis anerkannt |
| Bewerbungskosten für die Ausbildungsstelle | Werbungskosten, falls im selben Jahr |
| Umzug an den Ausbildungsort | Umzugskostenpauschale, wenn beruflich veranlasst |
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Startvorteil
Selbst ohne Belege zieht das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag von deinem zu versteuernden Einkommen ab, aktuell über 1.200 Euro im Jahr. Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Pauschbetrag übersteigen, lohnt sich das einzelne Sammeln von Belegen wirklich — liegst du darunter, wird ohnehin automatisch der Pauschbetrag angesetzt, ganz ohne Nachweispflicht.

Für viele Azubis mit langem Anfahrtsweg zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb ist der Pauschbetrag aber schnell überschritten, allein durch die Entfernungspauschale von aktuell 30 Cent je Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Wer regelmäßig weite Strecken fährt, sollte deshalb in jedem Fall die Fahrtkosten gegenrechnen.
So gehst du die Erklärung praktisch an
Für die meisten Azubis reicht eine kostenlose oder günstige Steuersoftware völlig aus, die dich Schritt für Schritt durch die relevanten Angaben führt und automatisch prüft, ob der Pauschbetrag oder die tatsächlichen Ausgaben günstiger sind. Die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers, die dir spätestens im Februar des Folgejahres elektronisch vorliegt, bildet dabei die Grundlage für alle weiteren Angaben.
- Lohnsteuerbescheinigung vom Ausbildungsbetrieb besorgen, meist automatisch ans Finanzamt übermittelt.
- Belege für Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fachliteratur des betreffenden Jahres sammeln.
- Kostenlose oder günstige Steuersoftware nutzen, die Werbungskosten automatisch mit dem Pauschbetrag vergleicht.
- Erklärung elektronisch über ELSTER oder die Software ans zuständige Finanzamt übermitteln.
- Steuerbescheid nach einigen Wochen bis Monaten prüfen und bei Unklarheiten fristgerecht Einspruch einlegen.
Wie lange dauert es bis zur Rückzahlung
Zwischen Abgabe der Erklärung und dem Steuerbescheid vergehen je nach Bundesland und Auslastung des Finanzamts meist acht bis zwölf Wochen, in Stoßzeiten rund um die reguläre Abgabefrist auch länger. Wer früh im Jahr einreicht, etwa direkt nach Erhalt der Lohnsteuerbescheinigung im Februar oder März, bekommt in der Regel schneller einen Bescheid als bei einer Abgabe kurz vor der offiziellen Frist im Sommer.

Die Erstattung wird automatisch auf das im Formular angegebene Konto überwiesen, sobald der Bescheid final ist. Ein separater Antrag dafür ist nicht nötig — die im ELSTER-Formular oder in der Software hinterlegte IBAN reicht aus, sofern sie korrekt und aktuell ist.
Nebenjob, Minijob und mehrere Arbeitgeber
Viele Azubis stocken ihr Gehalt mit einem Minijob am Wochenende oder in den Ferien auf. Solange die Minijob-Grenze eingehalten wird, bleibt dieser Nebenverdienst in der Regel steuerfrei und muss nicht zwingend in der Erklärung angegeben werden. Wird die Grenze überschritten oder läuft der Nebenjob über die reguläre Lohnsteuerkarte statt pauschal versteuert, ändert sich das — dann kann aus der freiwilligen schnell eine verpflichtende Abgabe werden.
Ähnlich verhält es sich, wenn du im Laufe des Jahres den Ausbildungsbetrieb wechselst und dadurch zwei Lohnsteuerbescheinigungen von unterschiedlichen Arbeitgebern erhältst. Beide Bescheinigungen müssen in der Erklärung berücksichtigt werden, weil das Finanzamt sonst nur einen Teil deines Jahreseinkommens kennt. Auch das kann in bestimmten Konstellationen eine Pflicht zur Abgabe auslösen, weshalb sich eine kurze Prüfung der eigenen Situation immer lohnt, bevor du auf die Erklärung verzichtest.
Steuersoftware, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater
Für die klassische, überschaubare Azubi-Situation reicht in den meisten Fällen eine einfache Steuersoftware, die dich durch alle relevanten Angaben führt und automatisch die günstigste Variante zwischen Pauschbetrag und tatsächlichen Werbungskosten berechnet. Die Kosten dafür liegen meist im niedrigen zweistelligen Bereich und amortisieren sich schon bei einer kleinen Rückzahlung.
Wird die Situation komplizierter — etwa durch mehrere Arbeitgeber, einen Auslandsaufenthalt während der Berufsschule oder zusätzliche Kapitalerträge — kann sich die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein lohnen, der gegen einen gestaffelten Jahresbeitrag die komplette Erklärung übernimmt und bei Rückfragen des Finanzamts unterstützt. Für sehr spezielle steuerliche Fragen, etwa bei einer Selbstständigkeit neben der Ausbildung, ist ein Steuerberater die richtige Adresse, auch wenn das für die meisten Azubis nicht nötig ist.
Belege aufbewahren — auch ohne Nachweispflicht sinnvoll
Auch wenn viele Kostenpunkte pauschal ohne Einzelnachweis anerkannt werden, verlangt das Finanzamt bei Rückfragen oder einer stichprobenartigen Prüfung mitunter doch Belege. Fahrtenbücher, Quittungen für Fachliteratur oder Werkzeug und Bestätigungen über Fortbildungen solltest du deshalb mindestens bis zum bestandskräftigen Steuerbescheid aufbewahren, auch wenn du sie der Erklärung nicht direkt beilegen musst.
Eine einfache Ordnerstruktur oder eine Scan-App auf dem Smartphone reicht dafür völlig aus. Wichtig ist nur, dass du Datum, Betrag und beruflicher Bezug der jeweiligen Ausgabe klar erkennbar sind, falls das Finanzamt später konkret nachfragt.
Lohnt sich der Aufwand wirklich für dich
Bei einem einfachen Ausbildungsverhältnis ohne größere Werbungskosten dauert die komplette Erklärung über eine gute Software selten länger als eine bis anderthalb Stunden. Diesem überschaubaren Zeitaufwand steht eine mögliche Rückzahlung von mehreren hundert Euro gegenüber, die viele Azubis sonst schlicht liegen lassen. Selbst wenn am Ende nur eine kleinere Erstattung herauskommt, ist das Geld, das dir ohnehin zusteht — die Steuererklärung holt es lediglich aktiv ab, statt es dem Finanzamt zu überlassen. Wer die Abgabe einmal durchgespielt hat, merkt außerdem schnell, dass sich der Ablauf im nächsten Jahr fast von selbst wiederholt, weil die Software oder der Verein viele Angaben aus dem Vorjahr bereits vorausfüllt.
Orientierung ohne Gewähr, ersetzt keine Rechts-/Steuerberatung — bei konkreten Fragen hilft die zuständige IHK/HWK, Berufsschule oder ein Fachanwalt.
Veröffentlicht durch die 4GY-Redaktion. Veröffentlicht am 6. August 2026. Aktualisiert am 13. August 2026.
Verantwortlich i.S.d. § 18 MStV: siehe Impressum.
Fehler entdeckt oder ergänzende Erfahrung? korrektur@4gy.de