Logopäde/Logopädin
Du diagnostizierst und behandelst Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen — bei Kindern ebenso wie nach Schlaganfall oder OP.
Dauer
3 Jahre (schulische Ausbildung, zunehmend auch ausbildungsintegrierende Studiengänge an Hochschulen)
Gehalt (Richtwert)
Während der schulischen Ausbildung oft keine oder geringe Vergütung (teils Schulgeld), nach Abschluss moderates Gehalt in Praxis, Klinik oder Selbstständigkeit.
Voraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss (Abitur/Fachhochschulreife für manche Studiengänge), gesundheitliche Eignung, oft Eignungstest/Auswahlgespräch der Schule. Teils Schulgeld an privaten Schulen.
Typischer Alltag
- Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen diagnostizieren
- Individuelle Therapiepläne erstellen und durchführen
- Mit Kindern, Erwachsenen oder nach Schlaganfall/OP arbeiten
- Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Kitas, Schulen
✓ Passt gut, wenn du …
- dich Sprache und Kommunikation faszinieren
- du geduldig auch mit langsamen Fortschritten arbeitest
- du gern individuell auf einzelne Patient*innen eingehst
✗ Eher nicht, wenn du …
- dir Schulgeld an privaten Schulen ein Ausschlusskriterium ist
- du lieber mit größeren Gruppen statt in Einzeltherapie arbeitest
Sozial-helfend · Analytisch-forschend — mach den Was-nun-Quiz, um zu sehen, ob dein Typ passt.
Ähnliche Wege
- Ergotherapeut/-inDu hilfst Menschen nach Krankheit, Unfall oder mit Behinderung, ihren Alltag wieder selbstständig zu bewältigen.→
- Physiotherapeut/-inDu behandelst Patient*innen mit Bewegungstherapie, Massage und Krankengymnastik — nach Verletzung, OP oder bei chronischen Beschwerden.→
- Erzieher/-inDu begleitest Kinder und Jugendliche in Kitas, Horten oder Jugendeinrichtungen in ihrer Entwicklung.→
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Quellen
Dauer, Voraussetzungen und Gehalts-Richtwerte orientieren sich an diesen offiziellen Stellen — für den aktuellen Stand bei diesem konkreten Beruf gilt die jeweils dort verlinkte Live-Datenbank:
Orientierungswerte ohne Gewähr — Gehälter und Zulassungsbedingungen variieren nach Branche, Region und Tarifbindung. Maßgeblich sind die Angaben des jeweiligen Betriebs bzw. der Hochschule.